"Sie müssten Ihre Bitte also nicht an die Stadt Ravensburg, sondern an den Gesetz- und Verfassungsgeber richten. Wir wenden das geltende Recht lediglich korrekt an." [aus der Antwort der Stadt Ravensburg] - siehe letzter Absatz
Weitere Nazicodes: SA - SS - KZ - HJ - HH 1933 und viele weitere
Es gibt daneben eindeutig Nazi konnotierte Kleidung, Accessoires, Flaggen, grafische Symbole, Gesten, Jargon. Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar. Oft wird auf ähnliche, aber nicht verbotene Kennzeichen ausgewichen. Die Verwendung von Kennzeichen, die nicht unter § 86a StGB fallen, kann teilweise als Volksverhetzung nach § 130 StGB geahndet werden.
*) Petition hier veröffentlicht: Schreiben an die Frau Bundeskanzlerin