>>> WIR VOM "RAVENSBURGER SPECTRUM" WÜNSCHEN DER FRAU BUNDESKANZLERIN, DEM HERRN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER, DEN 16 MINISTERPRÄSIDENT/INNEN UND IHREN GESUNDHEITSMINISTER/INNEN UND ALLEN ANDEREN AN DER DIGITALEN PRESSEKONFERENZ BETEILIGTEN: WEISHEIT - MUT - DEMUT - TRANSPARENZ UND KLARE WORTE!" <<<
Wenn mensch sich die Corona-Schlagzeilen der bundesdeutschen Presse der vergangenen Wochen, vom aktuellen Wochenende und heute anschaut, kann von einem geordneten, wohl überlegten, ruhigen und Vertrauen generierenden Vorgehen sowohl der Medizin als auch der Politik hinsichtlich der Pandemie nicht die Rede sein:
° Experten sind sich sicher RKI-Zahlen stimmen nicht - Es sterben weniger Menschen, als täglich gemeldet
° Drei fatale Fehleinschätzungen in der Corona-krise
° Mehr Hilfe für Hartz-4 Empfänger?
° NRW-Landrat wütet gegen Laschet
° Bei "Anne Will": Auf was kann ich mich denn da eigentlich noch verlassen?
° Lindner fordert mehr Tempo - Spahn dämpft Hoffnungen
° Ministerium verärgert: NRW-Kliniken bestellen zu viel Impfstoff
° RKI meldet mehr als 5.600 Neuinfektionen - Sachsen-Anhalt fehlt
° Armin Laschet und die Umfragen: Ministerpräsident ja, Kanzlerkandidat nein
°° Update 1. Februar 2021, 9.46 Uhr: Söder ist da und ergreift das Wort. „Es ist wichtig, dass wir aus der Enttäuschung wieder mehr Hoffnung machen“, sagt der Ministerpräsident in Bezug auf den heutigen Impfgipfel und wirbt für „Verlässlichkeit“. In der Bevölkerung herrsche derzeit zu viel Verunsicherung, sagt Söder. (tz.de)
°°° ... und so fort.
Was nun wird der für heute angesetzte digitale "Impfgipfel 16 + 2" (Beginn um 14 Uhr) bringen? Klarheit? Besonnenheit und gemeinsames Vorgehen von der "Förde bis zum Bodensee"? Haut jemand auf den Tisch und spricht nicht nur Tacheles, sondern das auch mit echter Autorität (nicht autoritär)? Gelingt es Politik und Gesundheit von einander zu trennen und die Gesundheit eindeutig in den Vordergrund zu stellen?
Die Redaktion des "Ravensburger Spectrum" fragte sich, was denn eigentlich mit den in den 1960er Jahren (68) beschlossenen "Notstandsgesetzen" ist. Könnten und/oder müssten die nicht hier zum Zuge kommen? Was steht da eigentlich drin? Was ist eigentlich ein "Notstand", ein Notstand in der BRD?Wir fanden einen interessanten Artikel vom 11. März 2020, den wir hier mit Quellenangabe kommentarlos abdrucken (SWR/tagesschau) *).
WIR WÜNSCHEN DER FRAU BUNDESKANZLERIN, DEM HERRN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER, DEN 16 MINISTERPRÄSIDENT/INNEN UND IHREN GESUNDHEITSMINISTER/INNEN UND ALLEN ANDEREN AN DER DIGITALEN PRESSEKONFERENZ BETEILIGTEN: WEISHEIT - MUT - DEMUT - TRANSPARENZ UND KLARE WORTE!
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*) Stand: 11.03.2020 17:43 Uhr
Seit 1968 gibt es in Deutschland die Notstandsgesetze. Sie erlauben es der Bundesregierung, im Krisenfall Anweisungen zu geben - auch an die Länder. Zur Anwendung kamen sie bisher noch nie.
Verfassung und Gewaltenteilung außer Kraft? Das geht in Deutschland nicht. Denn einen Ausnahmezustand wie in anderen Ländern kennt das Grundgesetz nicht. Seit 52 Jahren gibt es aber die so genannten Notstandsgesetze. Das sind überwiegend Ergänzungen von Artikeln des Grundgesetzes für den Not- und Krisenfall.
Ein Grund dafür kann sein, eine Seuchengefahr zu bekämpfen. Wesentlich sind auch mögliche Durchgriffsrechte des Bundes. So kann die Bundesregierung, wenn es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen. Damit würde sie in die Rechte der Länder eingreifen. Das geht so weit, dass die Polizeien der Länder dem Bund unterstellt werden können.
Je nach Gesetz, das für einen Notstand angewandt wird, können aber Bundesrat oder Bundestag die Anwendung in der Regel stoppen.
Die Notstandsgesetze sind übrigens noch nie angewandt worden. Und allein schon wegen der nicht ganz eindeutigen Rechtsmeinung dürfte die Regierung alles daransetzen, dass es dabei bleibt.Wann genau ein Notstand gegeben ist, entscheidet theoretisch die Bundesregierung selbst. Wie weit sie dabei gehen darf, ist nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aber umstritten. In einem Gutachten von 2015 heißt es, nach herrschender Meinung sei es der Regierung nicht gestattet, gesetzliche Vorschriften oder Gesetze insgesamt außer Kraft zu setzen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/notstandsgesetze-deutschland-101.htmlr