Heute eingetroffen: Corona-Masken-Berechtigungsscheine (2 x 6)
27. Januar, 2021 um 16:35 Uhr
RaSp / SW
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Heute lag in meinem (69 Jahre alt) Briefkasten ein Brief mit dem Briefkopf der "Deutschen Bundesregierung" - weitergeleitet an mich durch meine Krankenkasse. Neben dem Anschreiben gab es dort einen zweiteiligen Gutschein, der in zwei Berechtigungsscheine "für jeweils 6 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung zur Abholung in einer Apotheke" unterteilt ist. Aufgrund der Wasserzeichen auf der Rückseite, dürften die Berechtigungsscheine fälschungssicher sein.
Der "Berechtigungsschein 1" ist gültig vom 01.01.2021 bis zum 28.02.2021, und der Schein Nr. 2 ist gültig vom 16.02.2021 bis zum 15.04.2021. Bei der Einlösung eines Berechtigungsscheines muss ich - so in dem Begleitschreiben - jeweils "eine geringe Eigenbeteiligung in Höhe von 2 Euro bezahlen." Also 2 Euro für zusammen 6 Masken.
Zwar steht in dem Brief, dass die Masken eine "hohe Schutzwirkung " haben, ohne dies aber konkret und genauer zu spezifizieren. Sind die Masken wieder verwendbar und wenn ja, müssen oder dürfen sie gewaschen werden? Sind sie nur einmal verwendbar und wenn ja, für wie viele Stunden? Nun kann ich mir die Masken in "jeder Apotheke" abholen, wo dann die Berechtigungsscheine auch verbleiben. Kann mensch nur hoffen, dass die Apothekerin Zeit hat, dies zu erläutern - vorausgesetzt, sie weiß es.